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Concorde Hotel Viktoria - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Concorde Hotel Viktoria – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Concorde Hotel Viktoria- (Hotelaufnahmevertrag).

Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Das Concorde Hotel Viktoria – wird im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Insbesondere kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde ein Zimmer anfragt bzw. bucht und das Hotel die Buchung ausdrücklich annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung zu bestätigen. Die Bestätigung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen.

2.2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern diese auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen; diese verjähren jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.4 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bzw. in dessen Namen bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine schriftliche Erklärung des Dritten oder des Kunden vorliegt, aus der sich ergibt, dass die Buchung bzw. Bestellung für den Kunden erfolgte.

2.5 Der Kunde kann bis zu sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Eintritt des Dritten ist nur zulässig, sofern das Hotel dem ausdrücklich zustimmt und eine entsprechende Zustimmungserklärung des Dritten vorgelegt wurde.

2.6 Tritt ein Dritter im Sinne der vorstehenden Ziffer in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Kunde dem Hotel als Gesamtschuldner. Dem Hotel steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstanden und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.

2.7 Individualvertraglich vereinbarte Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, im Falle einer nicht fristgerechten Wahrnehmung einer eingeräumten Option, die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Diese ergeben sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, aus unseren jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen, Preislisten. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Zimmers. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn das Zimmer fristgerecht storniert wurde. Sie entfällt ebenfalls, wenn das Zimmer vom Hotel mindestens zu gleichen Konditionen weitervermietet werden konnte.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Eine ggf. anfallende City-Tax (insbesondere aber nicht abschließend in Form einer Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer) ist in den vereinbarten Preisen nicht inbegriffen und wird auf die vereinbarten Preise zusätzlich geschuldet.

3.5 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden verweigern. Sollte der Kunde dennoch die Aufenthaltsdauer, die Leistung des Hotels oder die Anzahl der gebuchten Zimmer nach Ablauf der Stornierungsfrist verringern, ist das Hotel berechtigt, die Regelung aus 4.3 (Rücktritt des Kunden) insofern anzuwenden, als das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz (teilweiser) Nichtinanspruchnahme der Leistung, ggf. unter Anrechnung ersparter Aufwendungen behält.

3.6 Eine vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise berechtigen nicht zur Preisreduktion. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung.

3.7 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.8 Der Buchungspreis ist vor der Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten. Jedenfalls ist das Hotel bei begonnener Inanspruchnahme der Leistung jederzeit berechtigt, Zwischenrechnungen zu erstellen, die der Kunde auf Verlangen sofort zu begleichen hat.

3.9 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.10 In begründeten Fällen, insbesondere aber nicht abschließend bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, des Weiteren eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.11 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.12 Dem Hotel steht für seine Forderungen aus dem Vertrag, einschließlich für Speisen und Getränke, für Auslagen (Telefongebühren, Kurtaxe etc.) sowie für Ersatzansprüche wegen Beschädigung von Räumen und Einrichtungen, ein gesetzliches Pfandrecht an den vom Gast bzw. dessen Begleitpersonen eingebrachten Sachen gem. § 704 BGB zu.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Rücktrittserklärung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden individualvertraglich ein konkreter Zeitpunkt zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel schriftlich ausübt.

4.3 Rücktrittserklärungen bedürfen stets der Schriftform. Entsprechendes gilt für sonstige Erklärungen, die zur Vertragsbeendigung führen sollen.

4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, soweit die Nichtinanspruchnahme nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die in der Sphäre des Hotels liegen oder auf höhere Gewalt zurückgehen. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung abzüglich Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht es offen, nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen höher ausfallen.

4.5 Während der Messen und Veranstaltungen, gelten abweichende, individualvertraglich vereinbarte Stornierungsbedingungen und Stornofristen, die dem Gast durch eine Reservierungsbestätigung bekannt gegeben werden.

5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet bzw. die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere aber nicht abschließend wenn

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.Ein etwaiger Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und/oder der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sämtliche Nebenabreden, wie Zimmernummer, Lage, Ausstattung usw. werden grundsätzlich schriftlich festgehalten. Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihre Reservierung.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt bzw. Schadensersatz entstanden ist.

6.4 Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

6.5 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

7 Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise für vorhersehbare Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten (sog. Kardinalspflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Regelung „Haftung des Hotels“ nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

7.2 Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 702 BGB. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 2.000 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Etwaige Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten die vorstehenden Absätze.

7.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in einer Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Insbesondere entsteht dadurch keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer in den in 7.1 genannten Fällen.

7.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit kaufmännischer Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Soweit die Nachsendung entgeltlich erfolgt, haftet das Hotel nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8 Videoüberwachung

8.1 Das Concorde Hotel Viktoria wird videoüberwacht. An denjenigen Stellen auf dem bzw. rund um das Hotelgelände, an denen eine Videoüberwachung stattfindet, wird durch entsprechenden Hinweis hierauf aufmerksam gemacht.

8.2 Auf die Videoüberwachung sowie die Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen wird laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO durch ein im Offizin ausgehangenes Hinweisschild hingewiesen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse zum Zweck des Schutzes der Mitarbeiter des Hotels und dessen Gäste sowie des Unternehmens selbst. Mittels der Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern Gefahren u.a. durch Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Körperverletzung, Sachbeschädigung abgewendet werden. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt.Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO): Ihre Daten werden nach 10 Tagen gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der Zweck der Videoüberwachung erfüllt ist, keine Gefahren für Mitarbeiter und Unternehmen ausgegangen sind und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9 Zusatzregelungen

9.1 Hotel-Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Danach können sie nicht mehr verwendet werden. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bitte geben Sie vor Ihrer Buchung die Gutscheinnummer an. Der Gutschein ist nach Rücksprache des Hotels übertragbar. Eine Barauszahlung des Hotel-Gutscheines ist nicht möglich.

9.2 Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist das Hotel berechtigt eine Sonderreinigung in Höhe von 250 Euro zu berechnen. Dem Kunden steht es offen, nachzuweisen, dass die entstandenen Reinigungskosten geringer ausfallen.

9.3 Hunde sind nach Rücksprache mit dem Hotel in ausgewählten Zimmern gegen Gebühr möglich. Wir bitten aber um Ihr Verständnis, dass Haustiere im Frühstücksraum nicht gestattet sind.

9.4 Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden.

9.5 Hotel-Parkplätze können nicht reserviert werden, sie stehen lediglich nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Für die Nutzung fallen evtl. Gebühren an.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hannover. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hannover.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.5 Bei Streitigkeiten mit dem Hotel wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung zuständig. (Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein). Das Unternehmen ist nicht bereit und verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.